Bildung und Teilhabe

09.10.023

Hier erhalten Sie Informationen, damit auch Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen überall am Schulleben teilhaben können.
Sie beziehen Wohngeld oder Kinderzuschlag oder haben Wohngeld oder Kinderzuschlag beantragt, dann können auch Sie einen Antrag auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket stellen.
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe umfassen Zuschüsse oder Kostenübernahmen für:
(Auswahl für die Grundschule!!)

  • Tagesausflüge und Projekttage von Schulen, Kindertageseinrichtungen und der
  • Klassenfahrten
  • Lernförderung
  • persönlichen Schulbedarf
  • Sport, Kultur und Freizeit (nur bis zum vollendeten 18. Lebensjahr)